FAQ

Stand: 17. April 2024

WEE
EU-Richtlinie 2012/19/EU (WEEE = Waste of Electrical and Electronic Equipment) Diese Richtlinie regelt für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verbindlich, wie Abfälle aus Elektro- und Elektronikgeräten durch Wiederverwendung, Recycling und andere Formen der Verwertung vermieden bzw. reduziert werden sollen. Die Inhalte dieser Richtlinie werden in Deutschland über das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt.

Zur Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie ist die OLIGO Lichttechnik GmbH unter der Registrierungs-Nummer 98631190 bei der Stiftung EAR, www.stiftung-ear.de, registriert. Unsere Produkte werden am Ende ihres Lebenswegs über das Rücknahmesystem der Lightcycle GmbH (www.lightcycle.de) wieder dem Materialkreislauf zugeführt.


Verpackungs-Recycling
EU-Richtlinie 94/62/EU (Verpackungs-Richtlinie) Diese Richtlinie regelt für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verbindlich, wie Abfälle aus Verpackungen vermieden und durch Rücknahme, Recycling und andere Formen der Verwertung reduziert werden sollen.

Zur Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie sind die Verpackungsmittel der OLIGO Lichttechnik GmbH unter der Hersteller-Nummer 97934 bei der INTERSEROH GmbH (www.interseroh.com) registriert und werden über ihr Rücknahmesystem wieder dem Materialkreislauf zugeführt.


REACH und RoHS
EU-Richtlinie 1907/2006/EU (REACH = Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) Diese Richtlinie regelt für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verbindlich, daß nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden dürfen, die im Vorfeld angemeldet worden sind.

EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS = Restriction of Hazardous Substances) Diese Richtlinie regelt für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verbindlich, welche Gefahrstoffe in welcher Konzentration in Elektro- und Elektronikgeräten verwendet und in Verkehr gebracht werden dürfen.

Die Produkte der OLIGO Lichttechnik GmbH enthalten keine Stoffe, die nicht in Übereinstimmung mit den Vorgaben der REACH-Richtlinie stehen und keine gefährlichen Stoffe, deren Konzentration den Vorgaben der RoHS-Richtlinie übersteigt.


Ökodesign-Richtlinie und Energieverbrauchskennzeichnung
EU-Richtlinie 2019/2020/EU (Ökodesign-Richtlinie) Diese Richtlinie regelt für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verbindlich, die Umweltwirkungen von energieverbrauchsrelevanten Lichtquellen und separaten Betriebsgeräten unter Berücksichtigung des gesamten Lebenswegs zu mindern.

Die EU-Verordnung 2021/341/EU gilt ergänzend.

Die im Sinne dieser Richtlinie relevanten Produkte der OLIGO Lichttechnik GmbH enthalten Lichtquellen, die nicht von Endnutzern oder qualifizierten Personen ausgetauscht werden können. Gleichwohl können diese Lichtquellen von den Überwachungsbehörden zu Prüfzwecken entnommen sowie am Ende ihrer Lebensdauer ausgebaut werden.

EU-Verordnung 2019/2015/EU (Energieverbrauchskennzeichnung für Lichtquellen) Diese Verordnung regelt für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verbindlich, wie energieverbrauchsrelevante Lichtquellen zum Zwecke der einfacheren Vergleichbarkeit durch den Endnutzer gekennzeichnet werden müssen. Die EU-Verordnung 2021/340/EU gilt ergänzend.

Die im Sinne dieser Richtlinie relevanten Produkte der OLIGO Lichttechnik GmbH dürfen gemäß Richtlinie nicht mehr mit einem Energieeffizienzetikett ausgezeichnet werden. Die Energieeffizienzklasse der verwendeten Lichtquelle muss jedoch in der Betriebs- und Montageanleitung angegeben werden bzw. muss in der Betriebs- und Montageanleitung ein Verweis auf die verwendete Lichtquelle enthalten sein.


Unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten
Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Rahmen der Vereinten Nationen) Diese Leitprinzipien beruhen auf der Anerkennung der bestehenden Verpflichtungen der Staaten, die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu achten, zu schützen und zu gewährleisten, der Rolle von Wirtschaftsunternehmen, dem gesamten geltenden Recht Folge zu leisten und die Menschenrechte zu achten und der Notwendigkeit, Rechten und Verpflichtungen im Fall ihrer Verletzung angemessene und wirksame Abhilfemaßnahmen gegenüberzustellen. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) der Bundesrepublik Deutschland gilt ergänzend.

Die Produkte der OLIGO Lichttechnik GmbH werden in Übereinstimmung mit den vom Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen im Anhang seines Berichts an den Menschenrechtsrat (A/HRC/17/31) dargelegten Leitprinzipien hergestellt